Der Weg zum Ausweis
1. Nothelferkurs
Der Nothelferkurs muss bei einer anerkannten Organisation besucht werden und darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.
2. Lernfahrgesuch
Das Anmeldeformular erhälst Du beim Strassenverkehrsamt Luzern, oder bei mir.
Zum Einreichen braucht es den Nothelferausweis und einen gültigen Sehtest.
3. Theorieprüfung
Frühestens einen Monat vor Deinem 18. Geburtstag wirst Du zur Theorieprüfung zugelassen, den Lernfahrausweis bekommst Du aber nicht vorher.
Bereite Dich sorgfältig auf die Theorieprüfung vor. Buch und CD gibts bei mir, und bei allfälligen Fragen bitte melden, damit wir die zusammen besprechen können.
4. Lernfahrausweis
Nach bestandener Theorieprüfung (frühestens zum 18. Geburtstag) wird er Dir per Post vom Strassenverkehrsamt zugeschickt.
5. Fahrunterricht
Nach erhalt des Lernfahrausweis würde ich mich freuen, wenn ich Dich auf Deinem Weg zur Fahrprüfung begleiten darf.
6. Verkehrskundeunterricht
Der Besuch ist obligatorich, der Kurs besteht aus 4 mal 2 Stunden. Ohne Verkehrskundekurs, kann man nicht zur Fahrprüfung anmelden. Der Kurs ist 2 Jahre gültig.
7. 2 Phasen-Ausbildung / Führerausweis auf Probe
Nach bestandener Fahrprüfung erhälst Du einen befristeten Ausweis für 3 Jahre. Während dieser Zeit, also innert und vor Ablauf der 3 Jahre, musst Du 2 Weiterbildungstage
besuchen. Ich informiere Dich gerne über die Anbieter.
Solltest Du diese Weiterbildung vergessen, verliert Dein Führerschein die Gültigkeit und Du musst mit der Ausbildung von vorne beginnen.